Alkohol und E‑Bike: Eine gefährliche Kombination im Straßenverkehr

Lukas
Lukas

13 Jun

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Wissen

E-Bikes und E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und ermöglichen es den FahrerInnen, schnell und bequem unterwegs zu sein. Obwohl das E-Bike eine umweltfreundliche und praktische Alternative zum herkömmlichen Fahrrad oder Auto darstellt, gibt es wichtige Regeln, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen: Alkohol und E-Bike-Fahren sind eine gefährliche Kombination im Straßenverkehr.

In diesem Blogpost möchten wir darauf hinweisen, dass Alkohol und die Benutzung von E-Bikes, E-Scootern und S-Pedelecs nicht zusammen gehören. Wir werden die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit erläutern und die potenziellen Gefahren und Risiken aufzeigen. Ziel ist es, das Bewusstsein für die Verantwortung im Straßenverkehr zu schärfen und zu verdeutlichen, warum hier nüchternes Fahren genauso wichtig ist wie beim Autofahren.

Alkohol beeinflusst die körperlichen und geistigen Fähigkeiten einer Person und kann die Reaktionsfähigkeit, sowie das Urteilsvermögen stark beeinträchtigen. Dies gilt nicht nur für das Fahren eines Autos, sondern auch für die Fahrt mit dem E-Bike. Dennoch gibt es noch immer Menschen, die glauben, dass die Promillegrenze für E-Bike-Fahrer weniger streng ist oder, dass Alkohol und E-Bikes generell eine unbedenkliche Kombination darstellen.

Darüber hinaus möchten wir dir alternative Möglichkeiten aufzeigen, wie du deine E-Bike-Touren genießen kannst, auch ohne den Genuss von alkoholischen Getränken. Es gibt eine Vielzahl erfrischender und alkoholfreier Optionen, die den Durst stillen und gleichzeitig für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sorgen.

E-Bikes

E-Bikes, auch bekannt als Elektrofahrräder, sind Fahrräder, die mit einem elektrischen Antriebssystem ausgestattet sind. Der elektrische Motor unterstützt beim Treten und ermöglicht ein leichteres und weniger anstrengendes Fahren, insbesondere bei Steigungen oder längeren Strecken. Die Unterstützung des Motors kann über verschiedene Modi gesteuert werden, z.B. durch das Einstellen einer bestimmten Geschwindigkeit oder des gewünschten Unterstützungsgrads. E-Bikes können sowohl für den Stadtverkehr als auch für Freizeit- und Geländefahrten geeignet sein.

E-Scooter

E-Scooter, auch bekannt als Elektro-Tretroller oder Elektroroller, sind kompakte Fahrzeuge mit einem Elektromotor, der die Fortbewegung durch das Treten oder Drücken der Trittfläche unterstützt. Im Gegensatz zu E-Bikes sind E-Scooter in der Regel nicht zum Treten mit den Füßen ausgelegt, sondern bieten eine reine elektrische Fortbewegung. Sie sind besonders beliebt für Kurzstrecken in städtischen Gebieten und bieten eine praktische Alternative zum Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

S-Pedelecs

S-Pedelecs, auch Speed Pedelecs oder schnelle E-Bikes genannt, sind E-Bikes mit einer höheren Geschwindigkeitsunterstützung als herkömmliche E-Bikes. Während die meisten E-Bikes eine Unterstützung bis zu 25 km/h bieten, können S-Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Sie sind leistungsstärker und erfordern daher eine Zulassung, Versicherung und das Tragen eines Helms. S-Pedelecs sind insbesondere für Pendler interessant, die längere Strecken zurücklegen und eine schnellere Fortbewegungsmöglichkeit suchen.

E-Bikes bis 25 km/h gelten als Fahrräder

Wer angetrunken auf einem E-Bike unterwegs ist, kann mit viel Glück straffrei davonkommen. Ein E-Bike, dessen Motor dich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Strampeln unterstützt, gilt nicht als Kraftfahrzeug (Kfz). Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az. 4 RBs 47/13). Diese Elektroräder unterliegen somit denselben Regeln wie "normale" Fahrräder.

Aktuelle Rechtslage von Promillegrenzen auf dem Fahrrad:

Promille ist eine Maßeinheit für den Alkoholgehalt im Blut. Beim Konsum von Alkohol gelangt ein Teil davon in die Atemluft. Durch Messung der Atemalkoholkonzentration kann der Promillewert im Blut geschätzt werden. Strafen für betrunkenes Fahrradfahren können jedoch nach Promillewert und Fahrauffälligkeit unterschiedlich ausfallen.

Wenn jemand mit einem Promillewert von 1,6 oder höher Fahrrad fährt, kann man mit drei Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Zusätzlich dazu kann eine Geldstrafe verhängt werden, deren Höhe von Land zu Land und von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. In einigen Fällen kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU bzw. umgangssprachlich “Idiotentest”) angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen.

FahrerInnen, die mit einem Promillewert von 0,3 oder höher auffällig fahren, müssen mit einer Strafanzeige rechnen. Das bedeutet, dass das Fahren im betrunkenen Zustand auf dem Fahrrad als Straftat gewertet wird und rechtliche Konsequenzen wie ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann.

Für schnellere E-Bikes gelten die Kfz-Regeln

Schnellere E-Bikes und S-Pedelecs mit einer Motorleistung bis 45 km/h gelten als Kraftfahrzeuge. Sie benötigen ein Nummernschild und sind damit versicherungspflichtig. Die Regeln, die für Autos gelten, gelten auch für diese Elektroräder. AutofahrerInnen werden bereits bei einem geringeren Promillegehalt aus dem Verkehr gezogen. 0,5 Promille stellen dabei eine Ordnungswidrigkeit dar, während 1,1 Promille am Steuer als Straftat angesehen wird.

E-Scooter im Straßenverkehr

E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge, weshalb eine Fahrt im angetrunkenen Zustand unbedingt vermieden werden sollte. In Deutschland liegt die gesetzliche Grenze bei 0,5 Promille. In der Probezeit und unter 21 Jahren ist sogar ein striktes Alkoholverbot gesetzlich festgelegt.

Wer zum ersten Mal mit einem Wert über 0,5 Promille auf einem E-Scooter erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von 500 Euro rechnen. Zudem werden zwei Punkte in Flensburg eingetragen und es wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Bei wiederholten Verstößen steigen die Strafen entsprechend an.

Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer "strafbaren Trunkenheitsfahrt". In solchen Fällen drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten oder der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden. Diese Strafen gelten auch, wenn bei einer Fahrt lediglich 0,3 Promille im Blut nachgewiesen werden, jedoch ein Unfall verursacht wurde.

Darf man betrunken ein Fahrrad schieben?

Es ist rechtlich nicht strafbar, wenn ein alkoholisierter Fußgänger ein Fahrrad neben sich schiebt. Allerdings sollte man vorsichtig sein, wenn man alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hat, wie zum Beispiel Schwierigkeiten beim Festhalten des Fahrrads oder beim geraden Schieben. In solchen Fällen ist es ratsam, das Fahrrad stehen zu lassen. Denn wenn es zu einer Gefährdung anderer oder einem Unfall kommt, haftet der Betrunkene grundsätzlich dafür - unabhängig davon, ob Eigengefahr besteht.

Versicherung zahlt nur bei Vorsatz nicht

Unfallschäden durch langsamere E-Bikes übernimmt in der Regel die private Haftpflichtversicherung. Insbesondere in älteren Verträgen sind Elektroräder nicht erwähnt. Daher sollten Kunden sich schriftlich vom Versicherer bestätigen lassen, dass ihr E-Bike im Vertrag auch abgedeckt ist. Wer unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr Schäden verursacht, handelt grob fahrlässig. In der Regel springt auch dafür die private Haftpflichtversicherung ein. Ausnahme: Wer die Schäden vorsätzlich verursacht hat, kann zur Kasse gebeten werden.

Geplante Änderung des Grenzwerts

Der Grenzwert von 1,6 Promille für Radfahrer ist umstritten. Die Verkehrsministerkonferenz hat einen neuen Promillegrenzwert von 1,1 Promille empfohlen und an den Bund übergeben. Es wird jedoch noch einige Zeit dauern, bis ein möglicher neuer Grenzwert in Kraft tritt. Bereits jetzt lässt sich jedoch sagen: Mit oder ohne Motorunterstützung – am sichersten fährst du, wenn du nüchtern bist.

Die perfekte Alternative

Wenn es um alkoholfreie Alternativen zu alkoholischen Getränken geht, gibt es eine Vielzahl von Optionen, die den Durst löschen können.

Anstatt sich für alkoholische Getränke zu entscheiden, kannst du zum Beispiel auf erfrischende Fruchtsäfte wie Orangen-, Apfel- oder Ananassaft zurückgreifen. Spritzige Limonaden wie Zitronenlimonade, Limette-Minze oder Ingwerlimonade bieten eine prickelnde Abwechslung. Aromatisiertes Wasser mit frischen Früchten oder Kräutern kann eine gesunde und geschmackvolle Wahl sein. Mocktails, also alkoholfreie Cocktails, ermöglichen eine bunte Vielfalt an Geschmacksrichtungen. Tee oder Eistee in verschiedenen Sorten wie Kräutertee, Grüntee oder Früchtetee sind eine weitere Option. Wenn du den Geschmack von Bier magst, aber alkoholfrei bleiben möchtest, gibt es auch alkoholfreie Biersorten.

All diese alkoholfreien Getränke bieten eine sichere und genussvolle Alternative, während du deine Fahrt mit einem E-Bike, E-Scooter oder S-Pedelec unbeschwert genießen kannst.

Fazit

Verzichte auf alkoholische Getränke und genieße den Tag lieber mit alkoholfreien Alternativen. Indem du verantwortungsbewusst handelst, schützt du dich selbst und deine Mitmenschen auf den Straßen. Die Auswirkungen von Alkohol auf die Fahrfähigkeit und das Reaktionsvermögen sind nicht zu unterschätzen. Bereits geringe Mengen können die Koordination und Reaktionszeit beeinträchtigen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Indem du auf alkoholfreie Getränke umsteigst, sorgst du dafür, dass du und andere VerkehrsteilnehmerInnen sicher unterwegs sind. Also, hebe das Glas mit einem köstlichen alkoholfreien Getränk und genieße den Tag in vollen Zügen, während du für dein eigenes Wohlbefinden und das Wohlergehen anderer sorgst. Prost auf einen unbeschwerten und sicheren Tag!

Weitere nützliche Tipps und Informationen gibt es in unserem Blog.

Liebe Grüße

Dein Velio-Team